i1269: Änderung in §8a Abstimmungen außerhalb von Mitgliederversammlungen - Eintragung ins Amtsregister - halbjährlich
Angenommen
5 | Ja | 83% | Ja |
---|---|---|---|
1 | Enthaltung | 16% | Enthaltung |
0 | Nein | 0% | Nein |
Antrag
Dem §8a der Satzung wird folgender Passus hinzugefügt:
"(2) Der Vorstand prüft am Anfang eines Halbjahres, ob Satzungsänderungsanträge in der SMV innerhalb des vergangenen Halbjahres angenommen wurden und beantragt die Eintragung dieser innerhalb von 4 Wochen beim Amtsregister."
Die Eintragung ins Vereinsregister erfolgt nach der Mitgliederversammlung 2018.
Begründung
Aktuell gibt es noch keine Vorgaben darüber, wie oft und wann der Vorstand Eintragungen ins Amtsregister vornehmen soll, wenn Satzungsänderungsanträge von der SMV beschlossen wurden. Dies soll mit diesen Initiativen abgegolten werden. Satzungsänderungen werden erst dann gültig, wenn sie im Amtsregister eingetragen wurden.
Aus meiner Sicht ist das notwendig, weil wir uns sonst immer wieder überlegen, ob wir Anträge in der SMV behandeln oder ob wir sie mit auf die MV nehmen. Wir haben das Element der SMV und sollten es auch nutzen.
Weil wir für jede Eintragung in ein Vereinsregister Geld zahlen müssen und die Mitgliederversammlung 2018 bereits im Februar sein wird, sehe ich keinen Grund, warum wir die Eintragung nicht erst nach der MV vornehmen. Das spart uns bei weiteren Änderungen im Vorstand z.B. die Kosten.
Änderung von "zeitnah" in "2 Wochen": Es kam die Kritik auf, dass "zeitnah" zu unspezifisch ist, um in eine Satzung aufgenommen zu werden. Dies sehe ich ein und habe entsprechend die Aussage in "beantragt die Eintragung dieser innerhalb von 2 Wochen beim Amtsregister" geändert. Ich denke, dass 2 Wochen eine ausreichend lange Zeit ist, um beim Amtsregister die Eintragung der Änderungen zu stellen.
Wer sich an der Satzungsüberschrift "Abstimmungen außerhalb von Mitgliederversammlungen" stört, kann gerne eine gesonderten Antrag darüber stellen. ;)