Angenommen
3 | Ja | 100% | Ja |
---|---|---|---|
0 | Enthaltung | 0% | Enthaltung |
0 | Nein | 0% | Nein |
Antrag
[1] Der Passus der Satzung § 10 Vorstand, Absatz 2:
"(2) Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt. Eine Nachwahl von zurückgetretenen Vorstandsmitgliedern ist möglich."
wird wie folgt geändert:
"(2) Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt. Eine Nachwahl von zurückgetretenen Vorstandsmitgliedern ist möglich. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt worden sind."
Behründung
[10] In der derzeitigen Satzung endet die Vorstandsdauer nach zwei Jahren. Das sorgt dafür, dass der Vorstand nach genau zwei Jahren nicht mehr im Amt ist vom Zeitpunkt seiner Wahl aus. Dadurch ergeben sich organisatorische Schwierigkeiten, wenn die Mitgliederversammlung zur Neuwahl später im Jahr ist als die vorangegangene. Dieser Satzungsänderungsantrag soll das Problem lösen.
[20] Auch zurückgetretene Vorstandsmitglieder bleiben im Amt, auch nachdem sie zurück getreten sind. Das ist sowieso der Fall gemäß BGB, da diese Mitglieder ein rechtsgültigen Vertrag mit dem Verein eingehen und den nicht einseitig kündigen können. Trotzdem sollten wir die Möglichkeit geben neue Vorstandsmitglieder nach einem Rücktritt wählen zu können. Deshalb ist es sinnvoll den Passus "Eine Nachwahl von zurückgetretenen Vorstandsmitgliedern ist möglich." beizubehalten.