Angenommen
3 | Ja | 100% | Ja |
---|---|---|---|
0 | Enthaltung | 0% | Enthaltung |
0 | Nein | 0% | Nein |
Antrag
Der § 9 der Satzung wird wie folgt ergänzt:
"f) sie kann durch Beschluss dem Vorstand aufgeben, bestimmte Handlungen vorzunehmen, zu unterlassen oder zu dulden."
Begründung
[10] Ein Wiedergänger aus dem Jahr 2017, der in den Irrungen und Wirrungen der damaligen Zeit abgelehnt wurde.
[20] Durch die Ergänzung wird eine bisher schon geübte Praxis in die Satzung aufgenommen. Sie ist u.a. nötig, weil der Mitgliederversammlung gegenwärtig allein diejenigen Aufgaben zufallen, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ zugewiesen sind. Geregelt werden sollte jedoch vermutlich ursprünglich, dass die Mitgliederversammlung letztendlich »Herrin im Haus« des Vereins ist; andernfalls ließe sich eine SMV des Vereins schwerlich konzeptuell umfassend umsetzen.