i1454: Kostenübernahme für die Eintragung der Satzungsänderung ins Vereinsregister
Angenommen
4 | Ja | 100% | Ja |
---|---|---|---|
0 | Enthaltung | 0% | Enthaltung |
0 | Nein | 0% | Nein |
Antrag
[1] Wir übernehmen die Notarkosten und die Gebühren für das Amtsgericht zur Eintragung ins Amtsregister von 80 €.
[2] Mit der Eintragung wird Christian Beuster beauftragt. Die Bezahlung übernimmt Udo Schönemann.
Begründung
[10] Gemäß Satzung § 8a Absatz 2 prüfen wir jedes Halbahr, ob es Satzungsänderung gegeben hat im vorherigen Halbjahr und geben das dann zur Eintragung ins Amtsregister.
[11] Da wir dann wieder eine Bestätigung vom Notar brauchen, müssen wir natürlich auch die Kosten wieder zahlen. Die Kosten waren in der Vergangenheit immer zwischen 70 - 80 €. Entsprechend soll es hier um die Kostenübernahme gehen.