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i1454: Kostenübernahme für die Eintragung der Satzungsänderung ins Vereinsregister



4 Ja, Erststimme

Angenommen

4Ja100%Ja
0Enthaltung0%Enthaltung
0Nein0%Nein

Antrag

[1] Wir übernehmen die Notarkosten und die Gebühren für das Amtsgericht zur Eintragung ins Amtsregister von 80 €.

[2] Mit der Eintragung wird Christian Beuster beauftragt. Die Bezahlung übernimmt Udo Schönemann.

Begründung

[10] Gemäß Satzung § 8a Absatz 2 prüfen wir jedes Halbahr, ob es Satzungsänderung gegeben hat im vorherigen Halbjahr und geben das dann zur Eintragung ins Amtsregister.

[11] Da wir dann wieder eine Bestätigung vom Notar brauchen, müssen wir natürlich auch die Kosten wieder zahlen. Die Kosten waren in der Vergangenheit immer zwischen 70 - 80 €. Entsprechend soll es hier um die Kostenübernahme gehen.

Keine Verbesserungsvorschläge