i1469: §8 Mitgliederversammlung - Online-Mitgliederversammlung
Angenommen
2 | Ja | 100% | Ja |
---|---|---|---|
0 | Enthaltung | 0% | Enthaltung |
0 | Nein | 0% | Nein |
Antrag
[1] Der Satzung wird im "§8 Mitgliederversammlung" folgender Absatz hinzugefügt:
"(5) Die Mitgliederversammlung und die außerordentliche Mitgliederversammlung tagen entweder in Präsenz oder online. Der genaue Ablauf wird über eine Geschäftsordnung geregelt. Der Vorstand entscheidet hierüber nach eigenem Ermessen und teilt dies den Mitgliedern in der Einladung zusammen mit dem weiteren Vorgehen mit."
Begründung
[10] Leider habe ich diesen Antrag in der Falschen Untergliederung aufgemacht (Satzungsanhänge). Deswegen hier nochmal richtig.
[20] Wir haben letztes Jahr eine Online-Mitgliederversammlung durchgeführt. Diese lief gut.
[30] Gemäß dem "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-, und Strafverfahrensrecht“ auch "Corona-Abmilderungsgesetz" genannt, Art. 2 § 5 Abs. 2 können in der Pandemie-Zeit auch ohne Satzungsänderungsanträge Online-MVs durchgeführt werden. Diese läuft im August diesen Jahres aus.
[31] Um weiterhin Online-MVs durchführen zu können, benötigen wir nach Aussagen einschlägiger Anwälte einen entsprechenden Passus innerhalb unserer Satzung. Dies soll mit diesem Antrag geregelt werden.